Praktikum USA - Häufig gestellte Fragen

Jobben in den USA & Praktikum USA - Häufig gestellte Fragen

Interesse an einem

Praktikum in den USA?

Allgemeine Fragen

Benötige ich ein Visum, wenn ich in den USA ein Praktikum machen möchte?

Ja. Die Bestimmungen der USA sehen es vor, dass ein Praktikum - unerheblich, ob es bezahlt oder unbezahlt ist - nur mit einem dafür vorgesehenen Visum möglich ist; in diesem Fall mit dem J-1 Visum.

Ich habe gerade mein Abitur gemacht und zusätzlich auch schon meinen Zivi / Grundwehrdienst abgeleistet. Ich hätte auch schon eine Praktikumsstelle in den USA. Kann ich am Programm teilnehmen?

Leider wird sich Ihr Praktikum zu diesem Zeitpunkt nicht realisieren lassen. Ein Praktikum in den USA ist nicht möglich, wenn man bisher nur einen Schulabschluss vorweisen kann. Auch ein abgeleisteter Zivi, Grundwehrdienst, ein FSJ oder FÖJ oder aber ein Praktikum reichen nicht aus (siehe Fragen zu den Programmbedingungen).

Warum muss ich mich an eine Austauschorganisation wenden und kann das J-1 Visum nicht direkt beim US-Konsulat beantragen?

Ein J-1 Visum erhalten Sie nur, wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen. Als Nachweis der Teilnahme benötigen Sie das Dokument DS-2019. Dieses darf nur von Austauschorganisationen ausgestellt werden, die eine Genehmigung durch das US-State Department haben. Vorher muss die Organisation (in unserem Fall CIEE) prüfen, ob Sie als Bewerber und Ihre Praktikumsfirma die gesetzlichen Voraussetzungen für das Austauschprogramm erfüllen. Eine Überprüfung direkt durch das US-Konsulat ist nicht möglich. Ein J-1 Visum erhalten Sie nur, wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen.

Ich habe von der "2-year-rule" gehört. Was ist das?

Die "212 (e) rule" oder "two-year-home-country-physical-presence requirement" genannte Regelung besagt, dass Sie sich zunächst zwei Jahre außerhalb der USA aufhalten müssen, bevor Sie ein Einwanderungs- oder Arbeitsvisum für die USA beantragen dürfen.
Ob diese Regel für Sie bzw. Ihr Praktikum zutrifft, bestimmt das US-Konsulat. Dies wird dann auf dem DS-2019 sowie dem J-1 Visum vermerkt. Diese Regel findet Anwendung, wenn Sie entweder für den USA-Aufenthalt eine Förderung der Regierung erhalten (staatliche Stipendien, Fördergelder etc.) oder über bestimmte spezialisierte Berufskenntnisse verfügen, die in Ihrem Heimatland selten sind.
Welche Berufsfelder besonders selten sind und somit die 2-year-rule nach sich ziehen könnten, kann man beim Konsulat erfragen, dem eine so genannte "Exchange Visitor Skills List" vorliegt. Die finanzielle Unterstützung kann sich direkt oder indirekt auf eine Förderung vom eigenen Staat oder auch von der US-Regierung beziehen. Auch wären Reisen in die USA auf Touristenstatus oder einem neuen J-1 Visum weiterhin möglich, da es sich bei diesen Kategorien um Nichteinwanderungsvisa handelt.

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Fragen zur Praktikumssuche

Vermittelt TravelWorks Praktikumsplätze? Wie bewerbe ich mich am besten?

TravelWorks vermittelt keine Praktikumsstellen in den USA. Unter Offene Praktika USA finden Sie unsere Praktikumsbörse, die Sie für Ihre Suche nach einer studien- bzw. berufsbezogenen Praktikumsstelle in den USA nutzen können. Hier finden Sie Angebote, auf die Sie sich direkt bei den Firmen bewerben können (blau) und Angebote, auf die Sie sich im Rahmen des Trainee Select Programms (orange) über uns bewerben können. Neben dieser Möglichkeit sollten Sie sich auch selbst auf die Suche nach einem geeigneten Praktikum begeben. Unter Hilfe zur Praktikumssuche finden Sie praktische Informationen dazu.
Für eine erfolgreiche Praktikumssuche sollten Sie zunächst geeignete Firmen ausfindig machen und sich telefonisch erkundigen, ob in der Firma Interesse an Praktikanten besteht. So sparen Sie sich kostenintensive Blindbewerbungen, die meist wenig erfolgreich sind.
Bei Interesse können Sie Ihre Bewerbung meist per Email senden, an die Sie Ihr "Resume" anhängen. Sie sollten, wenn Sie nach zwei bis drei Wochen nichts gehört haben, unbedingt nachhaken, was mit Ihrer Bewerbung passiert ist. Am besten lassen Sie sich gleich bei Ihrer Erstanfrage einen Ansprechpartner nennen, den Sie kontaktieren können.

Worauf muss ich bei der Suche nach einem Praktikum achten?

Das Praktikum muss einen deutlichen Studien- oder Berufsbezug vorweisen, d.h. Sie müssen wesentliche im Studium bzw. in der Ausbildung erworbene Kenntnisse im Praktikum anwenden und vertiefen können. Wenn Sie z.B. Geschichte studieren, können Sie kein Marketingpraktikum machen, auch wenn Sie neben dem Studium in einer Marketingagentur jobben. Laut Programmbedingungen können nur Praktika genehmigt werden, die inhaltlich direkt mit Ihrem Studium, Ihrer abgeschlossenen Ausbildung oder einer mindestens fünfjährigen Vollzeit-Berufserfahrung zusammenhängen.
Praktika im medizinischen/therapeutischen Bereich mit Patienten-/Klientenkontakt sind nicht möglich. Ebenso sind Tätigkeiten wie Kinderbetreuung und Lehrtätigkeiten ausgeschlossen. (siehe Welche Praktika kann ich nicht annehmen?)
Bei der zeitlichen Planung sollten Sie daran denken, dass Sie das Visum nicht von Heute auf Morgen in den Händen halten werden. Ihre Praktikumsstelle sollte Verständnis dafür haben, dass die Visumsformalitäten einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungszeit von der Bestätigung Ihrer kompletten Unterlagen bis zur Aushändigung des DS-2019 beträgt ca. 5 Wochen. Bitte rechnen Sie mit circa weiteren zwei Wochen für die Beantragung des US-Konsulats für die rechtzeitige Ausstellung des J-1 Visums.
Während der Beantragungszeit sollten Sie sich in Deutschland aufhalten, um bei evtl. Rückfragen erreichbar zu sein und Ihre Bindungen an Deutschland zu demonstrieren. Sie sollten vermeiden, während des laufenden Antrags in die USA zu reisen. Dies kann negative Auswirkungen auf Ihren Visumsantrag haben.

Wird das Praktikum im Ausland bezahlt?

Darf ich etwas verdienen?

Mit dem J-1 Visum dürfen Sie Geld verdienen. Viele Praktikumsfirmen bieten ein Gehalt oder auch einen Wohn- und Essenszuschuss an. Das durchschnittliche Praktikantengehalt beträgt ca. 1000 US-Dollar. Letztendlich hängt es auch von Ihrem Verhandlungsgeschick ab, ob Sie mit dem Arbeitgeber ein Gehalt aushandeln können. Praktika im Medienbereich sowie im sozialen Bereich sind i.d.R. unbezahlt.

Wie lange beträgt meine Arbeitszeit pro Woche?

Ihre Arbeitszeit muss mindestens 32 Stunden pro Woche betragen. Ihre tatsächliche Arbeitszeit vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Üblich sind in den USA 40-45 Wochenstunden sowie evtl. Überstunden.

Was mache ich, wenn ich ein Praktikum gefunden habe?

Sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, sollten Sie sich um Ihr Visum kümmern. Zunächst beantragen Sie das DS-2019, das Sie über die Teilnahme an unseren Programmen "Internship USA" bzw. "Professional Career Training USA" erhalten können. Bitte planen Sie für den gesamten Prozess eine Bearbeitungszeit von ca. 5 Wochen ein, sobald Ihre Anmeldung komplett ist. Wir können auch gerne versuchen, unsere Bearbeitungszeit bei kompletten Anträgen nach vorheriger Rücksprache zu verkürzen. Bitte rechnen Sie mit circa weiteren zwei Wochen für die Beantragung und die rechtzeitige Ausstellung des J-1-Visums beim US-Konsulat. Je eher Ihre Unterlagen bei uns eingehen, desto besser. Falls der Antrag unvollständig ist und Sie noch Unterlagen nachreichen müssen, verlängert sich u.U. dadurch unsere Bearbeitungszeit.

Könnten Sie mir Kontakt zu anderen TeilnehmerInnen vermitteln die bereits im Ausland sind oder sich auch für das Programm angemeldet haben?

Wenn Sie an einem unserer Programme teilnehmen, können Sie sich in unserer TravelWorks Community im Internet anmelden. Dort können Sie Kontakt mit anderen angemeldeten TeilnehmerInnen aufnehmen.

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Fragen zu den Programmbedingungen

Wie sehen die Programmbedingungen konkret aus?

Internship USA (für Studenten und junge Absolventen)

Professional Career Training USA (für Absolventen und Berufstätige)

Kann ich vor meinem Praktikumsbeginn in die USA einreisen und mich nach Praktikumsende noch in den USA aufhalten?

Ja, laut Programmbestimmungen CIEEs dürfen Sie bis zu 14 Tage vor Praktikumsbeginn in die USA einreisen. Nach Praktikumsende haben Sie 30 Tage Zeit, um innerhalb der USA zu reisen. Bitte überlegen Sie sich vorher, ob Sie die Reisezeit in Anspruch nehmen möchten, und geben Sie dies entsprechend auf dem Antrag an. Diese Daten müssen schon bei der Anmeldung mitgeteilt werden, da Sie für den gesamten Aufenthalt in den USA versichert sein müssen. Geben Sie auf jeden Fall Ihr frühstmögliches Abreisedatum an. Eine spätere Vorverlegung des Abflugtermins ist nicht möglich, Sie können jedoch problemlos einige Tage später als angegeben in die USA einreisen.

Welche Praktika kann ich nicht annehmen?

Folgende Bereiche sind im Rahmen unserer USA-Programme nicht möglich:

Kann ich das Praktikum vor Ort wechseln oder nebenher jobben?

Nein. Mit dem J-1 Visum haben Sie keine Arbeitsgenehmigung. Sie sind als Austauschbesucher/in in den USA und dürfen nur das über unser Programm genehmigte Praktikum absolvieren. Jobben nebenbei und ehrenamtliche Tätigkeiten sind mit dem J-1 Visum nicht erlaubt.
Ein Praktikumswechsel vor Ort ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, etwa wenn die Firma schließt oder die vereinbarten Praktikumsinhalte nicht eingehalten werden. In solchen Fällen kontaktieren Sie vor Ort CIEE, die Ihre Gründe prüfen und einen Wechsel genehmigen müssen. Ein Abbruch des Praktikums ohne vorherige Rücksprache mit CIEE verhindert, dass Sie einen eventuelle alternative Praktikumsstelle antreten können.

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Fragen zur Beantragung des DS-2019

Wie melde ich mich an?

Sie melden sich zu unseren Programmen an, indem Sie unser Anmeldeset ausgefüllt an uns senden. Die Anmeldeunterlagen können Sie unter dem Menüpunkt Anmeldeset herunterladen.

Wann kann ich das Programm beginnen?

Das Programm wird ganzjährig angeboten, d.h. Sie können das Praktikum jederzeit beginnen. Sie haben die Möglichkeit bis zu 12 bzw. 18 Monate ein Praktikum in den USA zu absolvieren und können in der Regel 14 Tage vor Praktikumsbeginn in die USA reisen und haben nach Ihrem Praktikum noch einmal bis zu 30 Tage Zeit um innerhalb der USA zu reisen.

Bis wann sollte ich mich anmelden?

TravelWorks benötigt circa 5 Wochen für die Bearbeitung Ihres kompletten Antrages. Bitte rechnen Sie mit circa weiteren zwei Wochen für die Beantragung und rechtzeitige Ausstellung des J-1 Visums beim US-Konsulat. Nur die vollständige und termingerechte Antragsstellung sichert das geplante Ausreisedatum.

Wie läuft der Bewerbungsprozess für das DS-2019 nach gefundener Praktikumsstelle ab?

Sie müssen zunächst unsere kompletten Anmeldeunterlagen ausfüllen bzw. das DS-7002 von Ihrer Praktikumsfirma in den USA ausfüllen lassen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, senden Sie diese an uns (in den Unterlagen finden Sie eine Checkliste mit den benötigten Dokumenten).
Nachdem der Antrag bei uns eingeht, prüfen wir diesen auf Vollständigkeit. Wir senden Ihnen (ca. 1 Woche nach Erhalt) eine Eingangsbestätigung zu. Darin finden Sie Informationen, ob Sie noch Unterlagen nachreichen müssen. Die Rechnung ist ebenfalls in der Eingangsbestätigung enthalten. Bitte lesen Sie sich alle Informationen, die Sie von uns erhalten, genau durch!
Sobald Ihre Unterlagen komplett vorliegen, senden wir diese in die USA weiter. Unsere Partnerorganisation CIEE prüft, ob Sie und Ihre Firma alle Programmbedingungen erfüllen. Erst dann kann das DS-2019 ausgestellt werden. Sobald Ihr Antrag in den USA genehmigt ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung hierüber. Wir erhalten das DS-2019 und leiten Ihnen dieses Dokument weiter, sobald Sie die komplette Programmgebühr gezahlt haben.
Sie können dann den Konsulatstermin wahrnehmen.
Eine Übersicht über den Bewerbungsprozess finden Sie unter Programmablauf.

Kann man den Anmeldeprozess beschleunigen?

Wir tun unser Möglichstes, um das von Ihnen geplante Abreisedatum zu realisieren. Solange Sie sich rechtzeitig vor Ihrem gewünschten Abflug bewerben, ist unserer Erfahrung nach genügend Zeit für die Ausstellung des DS-2019 sowie des J-1 Visums (inkl. Postwege etc.). In Einzelfällen bzw. außerhalb unserer Hochsaison kann es sein, dass Sie die Dokumente auch früher erhalten. Dies ist aber zu einem Großteil von Ihren Unterlagen abhängig, deswegen ist eine Zusage eines früheren Ausreisetermins nicht möglich, bevor wir Ihre Unterlagen vorliegen haben. Auf die Bearbeitungszeit beim US-Konsulat haben wir keinen Einfluss. Für unvorhergesehene Ereignisse wie technische Probleme, Verzögerungen beim US-Konsulat etc. können wir nicht haften.
TravelWorks benötigt circa 5 Wochen für die Bearbeitung Ihres kompletten Antrages. Bitte rechnen Sie mit circa weiteren zwei Wochen für die Beantragung des US-Konsulats für die rechtzeitige Ausstellung des J-1 Visums.
Sollten Sie einen Abreisetermin angeben, mit dem die Bearbeitungszeit unterschritten wird, tragen Sie selbst sämtliche Risiken wie z.B. die Verschiebung / Stornierung eines bereits gebuchten Fluges.

Mein Praktikumsbeginn ist zu knapp geplant, ich muss diesen verschieben. Muss ich jetzt alle Unterlagen auch von der Praktikumsfirma neu ausfüllen lassen?

Nein, Sie brauchen die Unterlagen nicht komplett neu auszufüllen. Bitte korrigieren Sie die departure und return dates auf Seite 3 der CIEE Trainee Application. Von Ihrem Praktikumsgeber benötigen wir eine schriftliche Bestätigung der neuen Praktikumsdaten, z.B. per E-Mail oder Fax oder das geänderte DS-7002.

Kann ich mich schon vor oder während meiner Anmeldung in den USA aufhalten?

Wir raten Ihnen dringend davon ab. Zunächst sollten Sie während der 5-wöchigen Bearbeitungszeit erreichbar sein, falls Unterlagen fehlen oder wir von Ihnen weitere Informationen benötigen. Darüber hinaus sollen Sie sich in Ihrem Heimatland bzw. Deutschland aufhalten, um nachzuweisen, dass Sie hier persönliche Bindungen haben sowie die Absicht haben, sich vor allem außerhalb der USA aufzuhalten. Ansonsten kann der Verdacht aufkommen, dass Sie durch das J-1 Visum hauptsächlich Ihren Aufenthalt in den USA verlängern wollen und die Absicht haben, sich dort auf Dauer niederzulassen. Das Visum könnte Ihnen in diesem Fall abgelehnt werden.

Bekomme ich Bescheid über den Status meines Visums?

Zuerst erhalten Sie von uns einen Eingangsbescheid über Ihre Unterlagen. Falls Sie nichts mehr nachreichen müssen, benachrichtigen wir Sie als nächstes über die Genehmigung/ Ablehnung Ihres DS-2019 Dokuments in den USA. Sollte CIEE in den USA noch Informationen nachfordern, würden wir Sie darüber umgehend informieren.

Kann ich meine Wohnung in Deutschland auflösen oder brauche ich den Wohnsitz?

Sie müssen weiterhin in Deutschland polizeilich gemeldet sein. Sollten Sie Ihre Wohnung auflösen, melden Sie sich bei Ihren Eltern o.a. an. Der Nachweis eines Wohnsitzes ist sehr wichtig, da Sie dadurch u.a. nachweisen können, dass Sie nach Praktikumsende nach Deutschland zurückkehren wollen.

Kann ich meine Reisedaten noch ändern?

Innerhalb der uns angegebenen Reisedaten können Sie Hin- und Rückflug frei wählen. Eine nachträgliche Änderung der uns angegeben Reisedaten nach Weiterleitung der Unterlagen an CIEE ist aber nur in Ausnahmefällen möglich.

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Fragen zu den Anmeldeunterlagen

Wann soll ich die Unterlagen einreichen?

Je eher desto besser, da es sich um einen Antrag handelt, der teilweise im Ausland bearbeitet wird. Spätestens 8 Wochen vor der Ausreise sollte die Bewerbung bei uns sein, damit man 1 Woche Zeit hat, fehlende Dokumente nachzureichen und dann die Unterlagen komplett sind. Mit kompletten Unterlagen benötigt TravelWorks 5 Wochen für die Bearbeitung - planen Sie ca. 2 weitere Wochen für den Konsulatstermin ein.

Wie soll ich die Unterlagen schicken?

Ihre Unterlagen senden Sie per Post an uns. Gern können Sie die Unterlagen per Einschreiben oder Kurierdienst schicken.
Wichtig ist, dass Sie die Unterlagen komplett an uns schicken, inklusive DS-7002 der Firma. Auf der Checkliste auf Seite 2 des Antrags können Sie vergleichen, ob Sie alle Dokumente zusammen haben.

Was ist ein Academic Transcript?

Eine Auflistung Ihrer an der Hochschule besuchten Kurse inklusive der Noten, die Sie dafür erhalten. Ein Muster finden Sie hier: Academic Transcript of Records. Die Übersicht muss in englischer Sprache erstellt werden und von Ihrer Hochschule zur Bestätigung mit Stempel und Unterschrift versehen werden. Sollte Ihre Hochschule keine Übersetzung anbieten, können Sie die Übersetzung in Absprache mit der Hochschule selbst vornehmen und diese dann von der Hochschule gegenzeichnen lassen. Alternativ können Sie einen Übersetzer damit beauftragen. Sollte Ihre Hochschule Notenspiegel auf Englisch ausstellen, können Sie selbstverständlich auch diese Auflistung einreichen.

Was ist der Nachweis über English Ability?

Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichend gut Englisch sprechen, um sich mit Ihrem Arbeitgeber sowie im Alltagsleben zu verständigen. Dieser Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Auf Seite 5 der CIEE Trainee Application finden Sie einen Vordruck, den Sie von einem Englischdozenten (an Ihrer Hochschule, Ihrer ehemaligen Schule, Volkshochschule o.ä.) ausfüllen lassen können. Die Akademischen Auslandsämter / Sprachenzentren vieler Hochschulen bieten auch Sprachtests oder die Ausstellung des DAAD Sprachzeugnisses an.
Falls Sie im Studium bzw. Ihrer Ausbildung Englischkurse belegt haben, sollten diese Kurse auf Ihrem Academic Transcript vermerkt werden. Sollten Sie einen TOEFL oder ähnlichen offiziellen Englischtest absolviert haben, reichen Sie eine Kopie des Testergebnisses bei uns ein.

Was ist der Nachweis über eine ausreichende Finanzierung?

Sie müssen nachweisen, dass Sie über mindestens 750 US-Dollar pro Monat verfügen können, um vor Ort "überleben" zu können. Das heißt nicht, dass Sie maximal $750 pro Monat ausgeben werden - in einigen Gegenden der USA ist das Leben deutlich teurer. Es handelt sich vielmehr um einen Richtwert, der von den US-Behörden für das Programm festgelegt wurde.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis über finanzielle Mittel zu erbringen: Entweder durch einen entsprechenden Verdienstnachweis auf dem DS-7002, eine Guthabenbestätigung Ihrer Bank über die gesamte Summe oder ein Bürgschaftsschreiben Ihrer Eltern. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie die $750 pro Aufenthaltsmonat, nicht nur pro Praktikumsmonat nachweisen müssen! Sollten Sie also pro Monat von Ihrer Firma $750 erhalten und zusätzlich den Reisemonat nutzen wollen, müssen Sie selbst noch $750 nachweisen. Wenn Sie weniger als $750 pro Monat verdienen, müssen Sie den anteiligen Betrag selbst nachweisen.

Kann ich auch bei einer kleinen Firma ein Praktikum absolvieren?

Ja, grundsätzlich schon. Bitte beachten Sie aber, dass es seit dem 19. Juli 2007 besondere Voraussetzungen für kleinere Firmen gibt. Detaillierte Hinweise erhalten Sie in den Anmeldeunterlagen.

Können die Unterlagen z. T. auch auf Deutsch sein?

Nein, da alles in den USA genehmigt werden muss und auch vom US State Department eingesehen werden kann, müssen alle Unterlagen ausnahmslos auf Englisch vorliegen.

Reichen Kopien der Unterlagen?

Wir benötigen in der Regel die Originale (Ausnahme: das DS-7002 reicht als gut leserliches Fax, Kopie oder Scan per E-Mail aus). Es ist möglich, dass Sie Teile der Anmeldung zunächst als Kopien einreichen, solange Sie die Originale im Laufe der Bearbeitungszeit nachreichen. Bitte machen Sie sich ebenfalls eine Kopie aller Unterlagen.

Muss ich die DS-Formulare 156, 157, 158 bei TravelWorks einreichen?

Nein, diese Formulare sind für das US-Konsulat bestimmt. Wir bieten als kostenlosen Service an, diese formell zu prüfen, wenn Sie diese mit der Anmeldung zusammen einsenden.

Wie viele Fotos soll ich mitschicken?

Sie benötigen ein Foto für das DS-156 (Bitte beachten Sie hierbei die genauen Fotobestimmungen des US-Konsulats). Die für den Reispass angefertigten Fotos reichen nicht aus, da diese nicht den Abmessungen 5x5 cm entsprechen. Für unsere Unterlagen sind keine Fotos nötig.

Muss ich meinen Reisepass mitschicken?

Nein, es reicht eine Kopie des Reisepasses, mit dem Sie in die USA einreisen werden. Der Pass muss für deutsche Staatsbürger in jedem Fall für die Dauer des Gesamtaufenthalts gültig sein (Stand Juli 2007). Im Idealfall sollte er nach Rückkehr aus den USA mindestens noch 6 Monate gültig sein. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen!

Die Gültigkeit meines Reisepasses ist bald abgelaufen, deshalb habe ich einen neuen Pass beantragt. Ehe ich den bekomme, wäre die Bewerbungsfrist bereits überschritten. Was kann ich tun?

Senden Sie uns mit den Antragsunterlagen vorerst eine Kopie Ihres derzeitigen Reisepasses bzw. des Personalausweises zu und vermerken Sie, dass Sie bereits einen neuen Reisepass beantragt haben. Die Kopie des neuen Passes senden Sie uns so schnell wie möglich nach. CIEE kann das DS-2019 nicht ausstellen, ehe nicht der Nachweis eines gültigen Reisepasses vorliegt. Sollte Ihr neuer Reisepass nicht spätestens 4 Wochen vor der geplanten Abreise fertig sein, beantragen Sie bitte einen Express-Pass.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Unterlagen komplett sind?

Gehen Sie unbedingt die Checkliste auf der zweiten Seite der CIEE Trainee Application durch, bevor Sie die Unterlagen absenden. Die am häufigsten fehlenden Unterlagen sind:

Wie kann ich der Praktikumsfirma das DS-7002 zukommen lassen?

Sie können Ihrer Firma den Link http://www.ciee.org/trainee/newhc/create_training_plan.asp per Mail zusenden. Ihr Arbeitgeber in den USA füllt dieses Dokument aus, druckt es aus und unterschreibt an der vorgesehenen Stelle. Er kann Ihnen das ausgefüllte DS-7002 vorab z.B. per Fax oder eingescannt per E-Mail-Anhang zusenden. Gleichzeitig sollte er es auf jeden Fall per Brief los schicken, denn wir benötigen die Unterlagen im Original und Kopie. Bitte vergessen Sie nicht, dass auch Sie unterschreiben müssen.

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Fragen zum Konsulat / Zur Visumsbeantragung

Ist der Konsulatstermin in den 5 Wochen eingeplant?

Nein, Sie sollten für den Konsulatstermin mit ca. 2 weiteren Wochen rechnen: Laut Auskunft des Konsulats wird das Visum bei Erteilung innerhalb dieser 10-14 Tage per Post zugeschickt.

Wo und wann muss ich das Visum beantragen?

Das J-1 Visum beantragen Sie persönlich bei einem der derzeit 3 US-Konsulate, die zur Visumsaustellung berechtigt sind (Berlin, Frankfurt am Main, München). Wenn Sie das DS-2019 von uns erhalten und die weiteren Unterlagen ausgefüllt haben, dann nehmen Sie Ihren im Vorfeld vereinbarten Termin beim US-Konsulat wahr. Die Beantragung sollte mindestens 2 bis 2,5 Wochen vor Ihrer geplanten Ausreise erfolgen.

Wie lange dauert es, bis ich nach dem Interview mein J-1 Visum zugesandt bekomme?

Die genaue Bearbeitungszeit können Sie beim Interviewtermin erfragen oder auf der Website der US-Botschaft einsehen. TravelWorks hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung.

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Fragen zur Versicherung

Bin ich über das Programm krankenversichert?

Ja, Sie sind automatisch über das Internship / PCT USA Programm krankenversichert, da dies eine Visumsbedingung ist. Als TeilnehmerIn erhalten Sie Informationen zur Versicherung sowie den "Health & Safety Pocket Guide". Eine Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung sind ebenfalls im Programm eingeschlossen.

Kann ich den Versicherungsschutz später noch erweitern, wenn ich mich z.B. vor Ort entscheide, dass ich doch noch nach Praktikumsende reisen möchte?

Nein. Es ist nicht möglich, den Versicherungszeitraum nachträglich noch zu verlängern.

Ich habe bereits eine Auslandsreiseversicherung, muss ich dann trotzdem das im Programm enthaltene Versicherungspaket abschließen?

Ja. Die US-Behörden schreiben vor, dass jeder Inhaber eines J-1 Visums über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Durch die von CIEE angebotene Versicherung wird dieser Schutz gewährleistet. Aus Verwaltungs- und Kostengründen kann CIEE nicht jede einzelne Versicherungspolice überprüfen. Außerdem muss CIEE im Notfall schnell helfen können. Auch dies ist nur mit einer Gruppenversicherung gewährleistet.

Ich würde gerne während meines Praktikums für ein verlängertes Wochenende nach Kanada reisen. Bin ich in diesem Fall versichert?

Ja. Die im Programm enthaltene Versicherung gilt in den USA, in Kanada, Mexiko und auf den US Virgin Islands. Sie greift aber weder bei Aufenthalten in Deutschland noch in anderen als den oben genannten Ländern / Gebieten.

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Fragen zu den Programmgebühren

Wie hoch sind die Programmgebühren?

Die Programmgebühren richten sich nach dem Aufenthaltszeitraum in den USA. Wir stellen damit sicher, dass Sie für den gesamten Aufenthalt in den USA über den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz verfügen. Eine Übersicht über die Programmgebühren finden Sie unter dem Menüpunkt Leistungen & Preise.

Was ist genau in den Programmgebühren enthalten?

In den Programmgebühren enthalten sind folgende Leistungen:

Wie wird die Programmgebühr berechnet?

Die Programmgebühr berechnet sich anhand Ihrer Aufenthaltsdaten in den USA. Der Programm-Monat beginnt am Tag Ihrer Abreise. Wenn Sie am 1. September ausreisen, endet der Monat am 30.9., wenn Sie am 15.9. ausreisen, entsprechend am 14.10.
Wenn Sie sich z.B. vom 12. September bis zum 11. Dezember in den USA aufhalten wollen, berechnen wir 3 Monate, wenn Sie am 12. Dezember zurückreisen, sind es bereits 4 Monate.

Wann muss ich die Programmgebühren zahlen?

Nach Eingang Ihrer Unterlagen bei uns erhalten Sie eine Eingangsbestätigung inklusive Rechnung über die anfallenden Programmgebühren. Nach Erhalt der Rechnung zahlen Sie zunächst 10 Prozent des Preises an. Die restlichen 90% werden vier Wochen vor Abreise fällig bzw. vor Aushändigung des DS-2019 an Sie (falls Sie das DS-2019 früher als vier Wochen vor Ihrer Abreise erhalten möchten).

Bekomme ich eine zweite bzw. Abschlussrechnung?

Nein, es gibt nur die eine Rechnung, die Sie mit der Eingangsbestätigung erhalten. Darin steht auch der Zahlungstermin für den Restbetrag nach Anzahlung. Sie können den Betrag gern auch in einem Schritt überweisen. Mit der Bestätigung über die Programmgenehmigung erinnern wir Sie noch einmal daran, dass wir Ihnen das DS-2019 erst dann zusenden können, wenn Sie die Programmgebühr komplett bezahlt haben.

Welche Kosten kommen außer dem Programmpreis noch auf mich zu?

Sie müssen die Konsulatsgebühr zahlen, die derzeit 98,25 Euro beträgt. Neben den Programmkosten müssen Sie den Flug von Deutschland in die USA und zurück einplanen sowie persönliche Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport, Reisen, Ausflüge etc.

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Fragen zur Informationsveranstaltung / Orientierungsveranstaltung

Welche ist für mich die Richtige: die Informationsveranstaltung oder die Orientierungsveranstaltung?

Die Informationsveranstaltung ist für Praktikumsinteressenten, die noch nicht angemeldet sind. Dabei werden Basisinfos zur Praktikumssuche, zum Visum, zu Förderungsmöglichkeiten gegeben und der Bewerbungsprozess angesprochen. Wenn Sie bereits die Praktikumszusage und alle Unterlagen bereits ausgefüllt haben, ist die Informationsveranstaltung nicht mehr für Sie relevant.
Für bereits angemeldete Teilnehmer sind die Orientierungsveranstaltungen eine Möglichkeit, praktische Informationen zu den Dokumenten, dem Aufenthalt und dem Arbeitsleben in den USA zu bekommen. Auf der Veranstaltung können Sie auch mit anderen TeilnehmerInnen Kontakt aufnehmen und sich austauschen.

Kostet mich der Besuch einer Informationsveranstaltung/Orientierungsveranstaltung etwas?

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Kosten für die Anfahrt zum Veranstaltungsort müssen Sie übernehmen.

Ist eine Anmeldung zu einer Informationsveranstaltung/Orientierungsveranstaltung erforderlich?

Ja, denn nur so können wir garantieren, dass ausreichend Materialien für alle Teilnehmenden vorhanden sind. Bitte melden Sie sich per Mail für die jeweilige Informationsveranstaltung im Internet an. Für die Orientierungsveranstaltungen gibt es jeweils nur eine begrenzte Platzzahl, so dass hier eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist. Die Anmeldung können Sie per E-Mail über unsere Website vornehmen. Termine für die beiden Veranstaltungen finden Sie unter: Info-Veranstaltungen

Wo und wann finden die Orientierungsveranstaltungen statt?

Die Termine für die Orientierungsveranstaltungen finden Sie unter Info-Veranstaltungen. Bei der Orientierungsveranstaltung erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt in den USA. Es geht zum Beispiel um Themen wie Beantragung der Sozialversicherungskarte, die Krankenversicherung, der US-amerikanische Arbeitsalltag, kulturelle Unterschiede, praktische Tipps zur Vorbereitung Ihrer Reise, etc. Dort können Sie auch alle Fragen stellen, die Ihnen noch unter den Nägeln brennen.

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Fragen zum zweiten J-1 Visum

Ich hatte bereits ein J-1 Visum. Ist es möglich, ein zweites J-1 Visum zu erhalten?

Generell können Sie in Ihrem Leben mehrere J-1 Visa erhalten. Es gibt aber, je nachdem in welcher Kategorie Sie das J-1 Visum beantragen, z. T. Besonderheiten zu beachten. Wenn Sie ein J-1 Visum als Au Pair, Camp Counsellor, student oder High School Schüler hatten, ist der Erhalt eines J-1 Visums in einer anderen Kategorie möglich. Wenn Sie bereits ein J-1 Visum in der "Trainee" oder "Intern" Kategorie hatten und nun ein zweites Visum in einer dieser beiden Kategorien beantragen möchten, ist dies zwar ebenfalls möglich, aber mit bestimmten Besonderheiten verknüpft (siehe weiter unten). Die Kategorie des jeweiligen Visums geht aus dem Dokument DS-2019 bzw. IAP-66 hervor, ggf. schauen Sie bitte auf diesem Dokument nach.

Ich bin im Moment auf einem J-1 Visum für ein Praktikum in den USA. Wie viel Zeit muss zwischen diesem und meinem nächsten J-1 Visum für ein erneutes Praktikum vergehen, bis ich wieder in die USA einreisen darf?

Wenn Sie mit einem J-1 Programm in den USA waren und jetzt an unserem Internship Programm teilnehmen wollen, müssen Sie sich 90 Tage in Deutschland aufhalten, bevor Sie mit einem neuen J-1 Visum für ein Internship Programm (J-1 intern) wieder in die USA einreisen dürfen. Wenn Sie an einem Internship Programm teilgenommen haben und nun am Professional Career Training teilnehmen möchten, dann müssen zwischen der ersten und der zweiten Programmteilnahme 2 Jahre liegen. Gleiches gilt, wenn Sie das erste Mal am Professional Career Training teilgenommen haben und nun eine weitere Teilnahme in dieser Kategorie planen (nicht zu verwechseln mit der "2-year-rule"!).

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Sonderfälle

Ich habe nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Kann ich auch am Programm teilnehmen?

Grundsätzlich können Sie auch mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit (bzw. schweizerischen bei Wohnsitz in der Schweiz) an unseren Praktikumsprogrammen teilnehmen. Wichtig ist, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (die Schweiz) besitzen, die auch nach Ihrem USA-Aufenthalt noch gültig sein sollte.
Bitte erkundigen Sie sich beim US-Konsulat, ob in Ihrem Fall evtl. besondere Dinge zu beachten sind, was den Visumsantrag betrifft. Für einige Länder gelten längere Bearbeitungszeiten (z.B. Iran, Irak, u.a. - dies kann auch zutreffen, wenn Sie in einem dieser Länder geboren sind, aber inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft haben). Als Nicht-EU-Bürger sollten Sie beim US-Konsulat zusätzliche Nachweise einreichen, dass Sie über so genannte "Bindungen an Deutschland" verfügen und vorhaben, nach Praktikumsende wieder nach Deutschland zurückzukehren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie nach der Anmeldung von uns.

Hauptwohnsitzänderung - gibt es da ein Problem mit dem Visum?

Nein, aber machen Sie deutlich, unter welcher Adresse Sie bis wann erreichbar sind und welches die neue Adresse ist, unter der Sie dann erreichbar sein werden. Wichtig ist, dass Sie uns in den Unterlagen auch die Adresse angeben, unter der Sie während Ihres USA-Aufenthaltes gemeldet sind.

Ich möchte ein Praktikum in den USA machen und mein Kind / meinen Ehepartner mitnehmen. Geht das?

Ja, minderjährige Kinder oder Ehepartner können mit Ihnen zusammen in die USA reisen. Dazu benötigen diese ein J-2 Visum. Sie müssen für jeden Angehörigen, den Sie mitnehmen möchten, ein DS-2019 beantragen. Die Anmeldeunterlagen für den J-2 Antrag senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Die Kosten für die Beantragung betragen derzeit pro Person 320 Euro.
Sofern Sie ein Kind mitnehmen möchten, müssen Sie sich selbständig darum kümmern, eine Tagesbetreuung im Kindergarten oder einer Schule vor Ort zu organisieren. Angehörige, die auf J-2 Status in die USA reisen, dürfen keine Jobs annehmen.

Ich möchte während der Beantragung des DS-2019 noch als Tourist in die USA reisen. Geht das? Wie viel Zeit muss ich zwischen dem Besuchervisum und dem J-1 Visum vergehen lassen?

Theoretisch dürfen Sie nach einem Aufenthalt als Tourist jederzeit wieder in die USA einreisen. Wir raten Ihnen jedoch dringend davon ab, sich während der Beantragung des DS-2019 in den USA aufzuhalten. Die US-Behörden könnten den Eindruck bekommen, dass Sie stärkere Bindungen an die USA als an Ihr Heimatland haben, und Ihnen somit die Einreise in die USA auf J-1 Status verweigern. Um Ihre Absicht nachzuweisen, nach Abschluss des Praktikums nach Deutschland zurückzukehren, sollten Sie sich in den letzten drei Monaten vor Praktikumsbeginn nicht in den USA aufgehalten haben.